Automobilkaufmann/-kauffrau

 


Allgemeines


Die typischen Arbeitsgebiete des/r Automobilkaufmanns/-kauffrau sind

  • Disposition

  • Beschaffung

  • Vertrieb

  • Kundendienst

Automobilkaufleute haben sehr viel Kundenkontakt, müssen aber auch viele Büroarbeiten erledigen. Sie sollen durch ihr kaufmännisches Wissen dazu beitragen, dass der Betriebsablauf wirtschaftlich abgewickelt wird und die Umsatzziele und die gewünschten Betriebsergebnisse erreicht werden.

Automobilkaufleute sind in der Kundendienstannahme damit befasst, Werkstattaufträge anzunehmen und weiterzuvermitteln. Um diese Tätigkeiten sicher und mit der erforderlichen Sachkenntnis durchführen zu können, müssen Automobilkaufleute den Werkstattablauf bis ins Detail genau kennen. Voraussetzung dafür ist, dass sie während ihrer Ausbildung ein Vierteljahr aktiv in den Instandsetzungsablauf einbezogen werden. Darin liegt der besondere Charme dieses Ausbildungsberufes. Automobilkaufleute verfügen nämlich über alle fahrzeugtechnischen Kenntnisse, die sie bei der Auftragsannahme, der Auftragsabrechnung und der Kalkulation benötigen.

 

 

Weitere Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Geschäftsfelder

 

  • technischer Kundendienst / Service
  • Annahme von Werkstattaufträgen

  • Disponieren von Werkstattterminen

  • Ermittlung der einschlägigen Werkstattkennziffern

  • Ersatzteile / Zubehör

  • Annahme und Kontrolle von Warenlieferungen

  • Abgleich der tatsächlichen eingelagerten Ersatz- und Zubehörteile mit den EDV-mäßig erfasstenTeilen

  • Ermittlung der Umschlagshäufigkeit von Teilen

  • Bilden von Ersatzteilgruppen für Preispakete

  • Prüfen der Wareneingangsrechnungen

  • u. a.

 

 

Ausbildung


Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

  

Prüfungen

 

Zwischenprüfung

 

Dauer  120 min
 Prüfungsgebiete  Arbeitsorganisation, Bürowirtschaft, Lagerwirtschaft,
 Technischer Kundendienst, Wirtschafts- und Sozialkunde
 Bestehensregel  Keine! Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist
 Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung

 

Abschlussprüfung

 

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Zugelassen ist:

  • wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • wer an der Zwischenprüfung teilgenommen hat,
  • wer das Berichtsheft geführt hat  

 

 

Vorzeitige Zulassung

Der/Die Auszubildende kann nach Anhörung des Ausbilders und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Hinsichtlich der Beurteilung durch die Berufsschule ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gerechtfertigt, wenn die Leistungen in den Schulfächern, die auch Gegenstand der Abschlussprüfung sind, über dem Durchschnitt liegen. In keinem Fall darf die Note "mangelhaft" gegeben sein.

 

Schriftliche Abschlussprüfung

 

  Dauer

 240 min

   Prüfungsfächer                

  • Vertriebs- und Serviceleistungen: Markt und Vertrieb, Serviceleistungen,
    kaufmännische Steuerung und Kontrolle
    Dauer: 120 Minuten

  • Finanzdienstleistungen: Finanzierungen, Versicherungen, zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen
    Dauer: 60 Minuten

  • Wirtschafts- und Sozialkunde: praxisbezogene Aufgaben
    Dauer: 60 Minuten

 

Mündliche Abschlussprüfung - Praktische Übungen

 

  Dauer

 Bearbeitung maximal 15 min
 Prüfungsgespräch maximal 20 min

 Prüfungsfach

"Praktische  Übungen"

 Der Prüfling muss eine von zwei ihm zur Wahl gestellten 
 praxisbezogenen Aufgaben aus folgenden Gebieten
 bearbeiten:

  • kundenorientierte Kommunikation
  • Produkte und Dienstleistungen

 

Stundentafel

 

  Fächer

Grundstufe
Klasse 10

Fachstufe
Klasse 11

Fachstufe
Klasse 12

  Religion

1

1

1

  Sport

1

-

-

  Fremdsprache (Französisch oder Englisch)

-

1

1

  Allgemeine Wirtschaftslehre/Sozialkunde

1

1

1

  Spezielle Wirtschaftslehre

3

3

3

  Arbeits- und Präsentationstechnik

1

1

1

  Rechnungswesen/Controlling

2

2

2

  Datenverarbeitung/Auftragsbearbeitung

1

1

1

  Fahrzeug- und Gerätetechnik/Verkehrsrecht

1

1

1

  Wahlpflichtbereich

1

1

1


 

12

12

12