Automobilkaufmann/-kauffrau
Allgemeines
Die typischen Arbeitsgebiete des/r Automobilkaufmanns/-kauffrau sind
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Disposition
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Beschaffung
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Vertrieb
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Kundendienst
Automobilkaufleute haben sehr viel Kundenkontakt, müssen aber auch viele Büroarbeiten erledigen. Sie sollen durch ihr kaufmännisches Wissen dazu beitragen, dass der Betriebsablauf wirtschaftlich abgewickelt wird und die Umsatzziele und die gewünschten Betriebsergebnisse erreicht werden.
Automobilkaufleute sind in der Kundendienstannahme damit befasst, Werkstattaufträge anzunehmen und weiterzuvermitteln. Um diese Tätigkeiten sicher und mit der erforderlichen Sachkenntnis durchführen zu können, müssen Automobilkaufleute den Werkstattablauf bis ins Detail genau kennen. Voraussetzung dafür ist, dass sie während ihrer Ausbildung ein Vierteljahr aktiv in den Instandsetzungsablauf einbezogen werden. Darin liegt der besondere Charme dieses Ausbildungsberufes. Automobilkaufleute verfügen nämlich über alle fahrzeugtechnischen Kenntnisse, die sie bei der Auftragsannahme, der Auftragsabrechnung und der Kalkulation benötigen.
Weitere Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Geschäftsfelder
- technischer Kundendienst / Service
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Annahme von Werkstattaufträgen
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Disponieren von Werkstattterminen
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Ermittlung der einschlägigen Werkstattkennziffern
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Ersatzteile / Zubehör
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Annahme und Kontrolle von Warenlieferungen
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Abgleich der tatsächlichen eingelagerten Ersatz- und Zubehörteile mit den EDV-mäßig erfasstenTeilen
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Ermittlung der Umschlagshäufigkeit von Teilen
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Bilden von Ersatzteilgruppen für Preispakete
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Prüfen der Wareneingangsrechnungen
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u. a.
Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Prüfungen
Zwischenprüfung
| Dauer | 120 min |
| Prüfungsgebiete | Arbeitsorganisation, Bürowirtschaft, Lagerwirtschaft, Technischer Kundendienst, Wirtschafts- und Sozialkunde |
| Bestehensregel | Keine! Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung |
Abschlussprüfung
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Zugelassen ist:
- wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- wer an der Zwischenprüfung teilgenommen hat,
- wer das Berichtsheft geführt hat
Vorzeitige Zulassung
Der/Die Auszubildende kann nach Anhörung des Ausbilders und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Hinsichtlich der Beurteilung durch die Berufsschule ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gerechtfertigt, wenn die Leistungen in den Schulfächern, die auch Gegenstand der Abschlussprüfung sind, über dem Durchschnitt liegen. In keinem Fall darf die Note "mangelhaft" gegeben sein.
Schriftliche Abschlussprüfung
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Dauer |
240 min |
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Prüfungsfächer |
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Mündliche Abschlussprüfung - Praktische Übungen
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Dauer |
Bearbeitung maximal 15 min |
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Prüfungsfach "Praktische Übungen" |
Der Prüfling muss eine von zwei ihm zur Wahl gestellten
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Stundentafel
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Fächer |
Grundstufe |
Fachstufe |
Fachstufe |
| Religion | 1 |
1 |
1 |
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Sport |
1 |
- |
- |
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Fremdsprache (Französisch oder Englisch) |
- |
1 |
1 |
|
Allgemeine Wirtschaftslehre/Sozialkunde |
1 |
1 |
1 |
|
Spezielle Wirtschaftslehre |
3 |
3 |
3 |
|
Arbeits- und Präsentationstechnik |
1 |
1 |
1 |
|
Rechnungswesen/Controlling |
2 |
2 |
2 |
|
Datenverarbeitung/Auftragsbearbeitung |
1 |
1 |
1 |
|
Fahrzeug- und Gerätetechnik/Verkehrsrecht |
1 |
1 |
1 |
|
Wahlpflichtbereich |
1 |
1 |
1 |
12 |
12 |
12 |